Ein Auszug...

[ § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit ]

(1) Grundanliegen und Zweck des Vereines ist die Förderung der Kultur, der Völkerverständigung sowie des Heimatgedankens in der Stadt Sayda. Der Verein verfolgt ausschließlich Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. Abgabenordnung.

(2) Der Verein organisiert insbesondere die tradtionellen Feste der Stadt Sayda und bereitet kommende städtische Jubiläen vor. Er übernimmt die Pflege der Städte-partnerschaften zur Förderung des Europäischen Gedankens.

(3) Im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Vereins in Sayda sichert er ein breites kulturelles Angebot und unterstützt kulturelle Vorhaben der Stadt Sayda.

(4) Der Verein kann für unterschiedliche Aufgaben Arbeitsgruppen bilden.

(5) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(6) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(7) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(8) Die Organe des Vereins können eine angemessene Vergütung erhalten. Den Organen des Vereins werden Auslagen und Aufwendungen erstattet. Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung und die pauschale Auslagenerstattung sind zulässig. Diese Regelungen gelten rückwirkend ab dem Jahr 2007.

(9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(10) Der Verein arbeitet unabhängig von Parteien und politischen Organisationen.

Archivzufallsbild:

Filler Image
Filler Image

Kontakt mit Uns:

Stadtverein Sayda e.V.
Am Markt 1
09619 Sayda

Phone: +49 15785063143
E-Mail: stadtverein@sayda.de

Sorry, this website uses features that your browser doesn’t support. Upgrade to a newer version of Firefox, Chrome, Safari, or Edge and you’ll be all set.